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Patientenverfügung und Organspendeausweis - als medizinische Vorsorgemaßnahme

Mit einer schriftliche Patientenverfügung oder einem Patiententestament legen Sie fest, in welchem Umfang Sie im Notfall medizinisch und pflegerisch betreut werden möchten.

Eine Patientenverfügung kommt zum Tragen, falls Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können sollten. Die gemachten Angaben sollten daher möglichst konkret sein. Wenn Sie beispielsweise die künstliche Beatmung durch eine Herz-Lungen-Maschine oder künstliche Ernährung ablehnen, können Sie dies in dem Dokument aufschreiben. Gesetzliche Grundlage ist das sogenannte Patientenverfügungsgesetz, das es seit 2009 gibt.

Gültigkeit erlangt eine Patientenverfügung erst, wenn sie mit Angabe von Ort und Datum unterschrieben ist. Dann jedoch ist sie rechtsverbindlich. Um Zweifeln an der Rechtmäßigkeit auszuschließen, wird oft zu einer Unterschrift vor Zeugen geraten. Diese bestätigen dann ihrerseits mit ihrer Unterschrift, dass die Verfügung bei voller Einwilligungsfähigkeit des Verfassers erfolgte. Außerdem sollten Sie in demselben Dokument jemanden damit bevollmächtigen, Ihren Willen im Notfall gegenüber den Ärzten zu vertreten.

Wichtig ist natürlich, dass die Patientenverfügung auch auffindbar ist. Wenn Sie sie zu Hause aufbewahren, könnten Sie zum Beispiel einen entsprechenden Hinweis neben dem Personalausweis bei sich tragen. Haben Sie einen Hausarzt, dem Sie vertrauen, können Sie die Verfügung auch dort hinterlegen. Ebenso bietet sich die Verwahrung bei einem nahen Angehörigen an. Und: Für den Fall, dass Sie im Laufe der Zeit ihre Meinung ändern, sollten Sie Ihre Patientenverfügung gegebenenfalls nach ein paar Jahren aktualisieren.

Beim Erstellen können Mustervorlagen hilfreich sein: Zu den Organisationen, die diese anbieten, gehören unter anderem das Bundesjustizministerium, das Bayerische Staatsministerium für Justiz, die christlichen Kirchen (www.trauernetz.de und www.katholische-kirche.de) oder einige Ärztekammern (z.B. Landesärztekammer Baden-Württemberg).

Der Bedarf an Spenderorganen ist hoch. Viele kranke Menschen warten sogar schon jahrelang auf ein geeignetes Organ. Wenn Sie bereit sind, nach dem Tod Ihre Organe für eine Transplantation zu spenden, sollten Sie dies daher durch einen Organspendeausweis bekannt machen. In Deutschland wird man nämlich erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung zum Organ- und Gewebespender. Sie können die Einwilligung ohne weiteres auch nur für bestimmte Organe geben. Generell gilt, dass vor einer Organentnahme zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod festgestellt haben müssen.
Rasches Handeln ist nichtsdestotrotz  notwendig, damit ein Organ nicht durch Sauerstoffmangel geschädigt wird. Nur dann kann es einem kranken Menschen helfen. Daher tragen Sie das handliche Kärtchen am besten in der Geldbörse oder beim Personalausweis bei sich.

Einen Organspendeausweis zum Ausfüllen bekommen Sie kostenlos bei Ärzten, Apotheken, Krankenkassen oder aus dem Internet (www.organspendeausweis.org, www.organspende.bayern.de). Außerdem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BzgA, die auch ein kostenloses Info-Telefon eingerichtet hat (Tel.: 0800/ 90 40 400).