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Die Bestattungsverfügung - als individuelle Vorsorge

Mit einer Bestattungsverfügung können Sie festlegen, wie nach Ihrem Tod mit Ihrem Körper verfahren werden soll.

Eine solche Willenserklärung bietet sich unter anderem bei einer Feuerbestattung an, da dafür eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung erforderlich ist. Sie können aber nicht nur die Bestattungsart festlegen, sondern zugleich Ihre persönlichen Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier und des Grabes festlegen. Beispielsweise, wenn Sie sich statt Blumen lieber eine Geldspende für ein bestimmtes Projekt oder ein bestimmtes Musikstück wünschen.

Ein amtlich deponiertes Testament wird meist erst einige Wochen nach dem Tod eröffnet. Dagegen lesen die Angehörigen die Bestattungsverfügng in der Regel früher. Dazu sollten Sie aber einer Vertrauensperson oder einem nahen Angehörigen vorher Bescheid geben, wo die Erklärung hinterlegt ist. Auch sonst bietet es sich an, die nahen Angehörigen bei Ihren Überlegungen mit einbeziehen. Schließlich sind sie auch hautnah betroffen.

Bestimmte formale Vorschriften für eine Bestattungsverfügung gibt es nicht. Sie können sie ebenso in der Art einer Liste wie in ausformulierten Sätzen verfassen. Als Standardelemente gelten jedoch die Überschrift »Bestattungsverfügung« sowie Datum, Ort und Unterschrift. Wenn Sie die Bestattungsverfügung nicht allein schreiben möchten, können Sie sich Unterstützung bei einem Notar oder Bestatter holen. Letztere bieten außerdem meist sogenannte Bestattungsvorsorgeverträge an, in denen im Vorfeld die gewünschten Leistungen festgehalten werden.