Bevor Sie sich richtig mit der Bestattung beschäftigen können, gilt es einige organisatorische Dinge zu erledigen. Meist wird dabei mit einem Bestattungsunternehmen zusammengearbeitet.
Zu den ersten Aufgaben gehört, dass Sie oder auf Wunsch der Bestatter eine Sterbeurkunde beantragen. Ausgestellt wird sie von dem Standesamt, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Je nach Familienstand sind für den Antrag unterschiedliche Papiere erforderlich, immer jedoch der Totenschein und der Personalausweis.
Folgende Dokumente kommen noch dazu:
bei Ledigen: die Geburtsurkunde
bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners.
Anstelle der einzelnen Urkunden genügt auch ein vollständig ausgefülltes Familienstammbuch. Bei ausländischer Herkunft müssen die Dokumente in offizieller Übersetzung vorliegen.
Da der Rentenversicherungsträger, die Krankenkasse, Banken ebenso wie eventuelle Zusatzversicherungen oder Gerichte in der Regel ebenfalls eine Sterbeurkunde verlangen, brauchen Sie gleich mehrere Ausfertigungen des Dokuments. Zumindest für Rentenzwecke und für die Sozialversicherung ist eine separate Sterbeurkunde kostenlos.
Im Trauerfall gilt es nicht nur, die Verwandten und engen Freunde des Verstorbenen zu benachrichten. War der Verstorbene berufstätig, müssen Sie beispielsweise auch den Arbeitgeber informieren. Im anderen Fall das Arbeits- oder Sozialamt beziehungsweise die Rentenversicherung, von der der Verstorbene seine Rente bezogen hat. Viele Verstorbene haben spezielle Versicherungen wie eine Lebens- oder Unfallversicherung abgeschlossen. In einem solchen Fall ist auch der Versicherungsträger umgehend zu informieren. Je nach Unternehmen müssen Sie dort verschiedene Unterlagen einreichen, damit die Versicherungssumme ausgezahlt wird.
War der Verstorbene gläubig und hat sich eine christliche Beisetzung gewünscht, geben Sie bitte einen Pfarrer oder Prediger Bescheid. Hier bietet es sich an, den Pfarrer zu kontaktieren, zu dessen Gemeinde der Tote gehörte, oder aber einen Pfarrer, dem Sie selber besonders vertrauen
Ist der Todesfall außerhalb des Wohnortes eingetreten, beispielsweise auf einer Reise oder in einem Krankenhaus, werden die Angehörigen in der Regel vom Reiseveranstalter oder dem Personal davon informiert. Ansonsten sind es Mitreisende oder die Polizei.
Bei einem Todesfall im Ausland muss - wie in Deutschland - sofort das dortige Standesamt beziehungsweise eine andere zuständige Behörde informiert werden. Unterstützung, unter anderem bezüglich der Sterbeurkunde oder um die Überführung nach Deutschland zu organisieren, bekommen Sie als Angehörige auch vom Deutschen Konsulat in Berlin. Bei Bedarf können die Konsulatbeamten eine ausländische Sterbeurkunde bestätigen und eine beglaubigte Übersetzung ausstellen. Das ist jedoch nur noch sehr selten notwendig.
Um den Erbschein zu beantragen, wenden Sie sich mit der ausländischen Sterbeurkunde an das örtliche Standesamt in Deutschland oder an die deutsche Auslandsvertretung, das Standesamt I in Berlin (Tel.: 030/ 90207-0). Dort bekommen Sie eine sogenannte nachbeurkundende deutsche Sterbeurkunde, was vor allem bei Todesfällen in Entwicklungsländern zum Beschleunigen der Formalitäten empfohlen wird.
Soll die Bestattung im Gastland stattfinden, können die deutschen Botschaften und Generalkonsulate über dort herrschende gesetzliche Bestimmungen informieren. In der Regel erfahren Sie dort außerdem, wo Sie ein ortsansässiges Bestattungsunternehmen finden. Im anderen Fall, also bei einer Bestattung in der Heimat, kann dieses Bestattungsunternehmen dementsprechend die Überführung organisieren. Wichtig ist dabei, dass Sie dem Konsulatbeamten und dem Bestattungsunternehmen mitteilen, zu welchem Bestattungsunternehmen in Deutschland der Verstorbene gebracht werden soll.
Aus dem nahen Ausland und innerhalb Deutschlands wird der Verstorbene meist per Auto überführt. Bei Überführungen aus dem Ausland bietet sich neben dem Landweg auch ein Transport per Flugzeug oder Schiff an. Kostengünstiger als die Überführung eines Sarges ist meist eine Feuerbestattung im Ausland mit anschließender Überführung der Asche. Damit entstehende Kosten von einer zuvor abgeschlossenen Auslandsreiseversicherung übernommen werden, sollten Sie auf eventuelle Fristen für die Benachrichtigung achten.
Ist dann einmal die Bestattung selber geplant und besprochen, müssen Sie zahlreiche Termine miteinander koordinieren und so Ordung in das Gewirr an Aufgaben bringen:
Mit dem Friedhofsamt oder der Stadt ist zum Beispiel zu klären, wann die Trauerhalle oder das Krematorium genutzt werden kann. Wann hat der Pfarrer oder Prediger Zeit? Wann die Angehörigen? Bei einem bereits genutzten Grab muss ein Steinmetz beauftragt werden, vor der Beerdigung die bestehende Einfassung und den Grabstein zu entfernen…. Einiges mehr kommt hinzu.
Diese Planung kann gerade in der persönlichen Trauersituation zusätzlich belastend sein. Terminabsprachen gehören daher ebenfalls zum empfehlenswerten Leistungsangebot der Bestattungsunternehmen.