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Was ist sofort zu tun?

Ist ein Mensch gestorben, muss zuerst ein Arzt verständigt werden. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, den Totenschein. Der Totenschein ist für die Aufbewahrung im Leichenschauhaus, die Sterbeurkunde und weitere Schritte erforderlich.

Da Notärzte oft nur einen einfachen Totenschein und nicht die kompletten Papiere ausstellen, verständigt man dazu möglichst den Hausarzt des Verstorbenen oder einen anderen niedergelassenen Arzt. Den nicht vertraulichen Teil der Bescheinigung bekommt in Bayern dann das Standesamt, während der vertrauliche Teil für das Gesundheitsamt bestimmt ist. Darum müssen sich die Angehörigen aber nicht unbedingt selber kümmern. Sie können den Totenschein vielmehr einfach gleich dem Bestatter mitgeben, der dann alles Weitere erledigt.

Auch wenn der Tod nicht zuhause, sondern im Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten ist, muss ihn ein Arzt bestätigen. Die Übergabe des Totenscheins an die Behörden übernimmt im Krankenhaus die Verwaltung, im Pflegeheim ist es wieder der Bestatter. Solange bis die Leiche vom Bestatter abgeholt wird, bewahrt das Personal den Totenschein auf. Die Angehörigen sollten sich jedoch möglichst gleich Wertsachen und andere persönliche Dinge des Toten geben lassen, damit diese nicht verloren gehen.
Unabhängig davon muss man es den Ärzten unverzüglich mitteilen, wenn sich der Verstorbene für eine Organspende entschieden hatte. Über eine eventuelle Obduktion ist ebenfalls innerhalb eines Tages zu entscheiden. Liegt dafür eine schriftliche Einwilligung des Verstorbenen vor, sollte man sich auch danach richten.  

Beim Tod eines alleinstehenden Menschen in der eigenen Wohnung, muss man sich eventuell um Haustiere kümmern, elektrische Geräte und die Heizung abschalten sowie gegebenenfalls Lebensmittel entsorgen. Natürlich ist bei einer Mietwohnung außerdem der Vermieter zu benachrichtigen.

Handelt es sich um einen unnatürlichen Todesfall, zum Bespiel einen Überfal oder Selbstmord, muss neben dem Arzt die Polizei verständigt werden. Es kann natürlich auch sein, dass der Todesfall nicht am Wohnort eingetreten ist. In diesem Fall kommt noch die Organisation der Überführung hinzu.

 

„Der Tod ist das Tor zum Leben am Ende eines mühsam gewordenen Weges“
(Franz von Assisi)