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Kosten für Einzelposten und Folgekosten

Die Gesamtkosten für eine Bestattung sind sehr unterschiedlich. Auf Wunsch erstellt Ihnen Ihr Bestatter einen Kostenvoranschlag.

Kalkuliert werden müssen:
Gebühren (z.B. Grabstelle, Nutzung der Kapelle, Bestattung, Friedhofsträger),
Lieferungen und Eigenleistungen des Bestatters (z.B. Sarg, Leichenwäsche, Totenkleidung, Überführung),
Fremdleistungen (z.B. Todesanzeigen, Trauermahl),
Folgekosten (z.B. Grabstein, Grabpflege).


Insgesamt müssen Sie mindestens mit 6.000 Euro für eine traditionelle Bestattung rechnen. Wenn Sie einen besonders wertvollen Sarg oder Grabmal bestellen, können die Kosten aber auch leicht 10.000 Euro überschreiten. In sehr einfacher Form können die Kosten dagen auch schon mit weniger abgedeckt sein.
Der hohe Betrag wird nachvollziehbar, wenn man sich einmal die verschiedenen Einzelposten aufschreibt: 

  • Aufsetzen einer Todesanzeige
  • Vorbereitung der Trauerdrucksachen: Trauerkarten, Sterbebilder
  • Bestellung von Blumenschmuck, Handsträußen, Kränzen für die Bestattungsfeier und den Gottesdienst
  • Suche nach einem Trauerredner, wenn der Verstorbene dies verfügt hat oder keiner Religionsgemeinschaft angehörte
  • Suche nach Trauermusik/Musikkapelle/Trauerfeiersänger
  • Reservierung einer Lokalität für den „Leichenschmaus“/Einladen der Bekannten und Verwandten
  • Kondolenzbuch
Im Internet finden Sie auch eine entsprechende Checkliste, etwa unter :
http://www.aeternitas.de/inhalt/kosten_und_vorsorge/themen/kostenrechner/friedhofsgebuehren_rechner

Finanzierung

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung. Sind mehrere Personen als Erben berufen, so haben sie die Beerdigungskosten gemeinschaftlich zu tragen. Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus, fallen sowohl das Erbe als auch die Pflicht der Kostenübernahme an den nächst berufenen Erben. Ehegatten oder Kinder können trotzdem herangezogen werden und zwar, wenn alle infrage kommenden Personen das Erbe ausgeschlagen haben.

War der Verstorbene Empfänger von Sozialhilfe oder können die Verpflichteten nicht für die Kosten aufkommen, bezahlt das Sozialamt bestimmte Pauschalen. Je  nach Bestattungsart und Ort liegen diese Pauschalen zwischen 950 und 1.200 Euro. Manche Menschen schließen vorsorglich spezielle Versicherungen auf den Todesfall ab, deren Versicherungssumme dann für die Bestattung verwendet werden kann.